Wenn Sie unsere Arbeit schätzen und uns in Ihrem Nachlass berücksichtigen möchten, können Sie dies in Ihrem Testament festlegen. Wir versichern Ihnen verantwortungsbewusst und professionell damit umzugehen.

Wenn ein Mensch stirbt und kein Testament hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Danach erben (je nach Familienverhältnissen) der Ehepartner und die Blutsverwandten. Hat der Erblasser keine Angehörigen mehr, erbt der Staat. Wer mit diesen gesetzlichen Vorschriften nicht einverstanden ist und sein Erbe oder einen Teil seines Erbes anderen Verwandten, Freunden oder einem guten Zweck zukommen lassen möchte, muss ein Testament erstellen.

Damit wird die Erbfolge nach eigenen Wünschen geregelt und die gesetzliche Erbfolge wird außer Kraft gesetzt. Davon ausgenommen ist nur der so genannte Pflichtteil, auf den Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte des Erblassers einen Anspruch haben und der nur unter engen Voraussetzungen entzogen werden kann.

Bei der Abfassung eines eigenhändigen Testaments sind mehrere Vorschriften zu beachten:

  • Das Testament muss eigenhändig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. (Ausnahme: ein notarielles Testament)
  • Diese Unterschrift soll Vor- und Zunamen enthalten.
  • Das Testament sollte mit Zeit und Ort der Erstellung versehen werden.
  • Bei einem gemeinsamen Testament von Eheleuten reicht es aus, wenn ein Partner das Testament handschriftlich abfasst und der zweite Ehepartner dieses Testament ebenfalls unterschreibt (Vor- und Zuname).
  • Auch hier sollten Ort und Datum hinzugefügt werden.
  • Besteht das Testament aus mehreren Seiten, sollte jedes Blatt nummeriert und alle Blätter zusammengeheftet werden. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Beteiligten und sollen zum Beispiel nachträgliche Fälschungen Ihres „Letzten Willens“ verhindern. Lassen Sie Ihr Testament vom zuständigen Amtsgericht aufbewahren. Nur dann ist sichergestellt, dass dies im Todesfall auch wirklich gefunden und eröffnet wird. Dies wird gewährleistet, wenn das Testament gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder vor einem Notar abgefasst wurde.
  • Wenn Sie konkret unsere Arbeit unterstützen möchten, stellen Sie bitte sicher, dass Sie unseren Vereinsnamen – Gesellschaft für KinderKrebsForschung e.V. – korrekt niederschreiben.

Gerne sind wir bei Fragen für Sie da.

Maresa Abenthum
Telefon: +49 8193 – 4090762